AGB

Nordic Vancrews vertreten durch Florian Schönfelder

Anreise & Abreise

Individuelle je nach Veranstaltung, siehe dazu Angaben auf dem Ticket.

Haftung

Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.

Tickets

​WICHTIG – Bitte bringt Eure Buchungsbestätigung mit. Vor Ort bekommt ihr einen Carpass für die jeweilige Campingkategorie und ein passendes Bändchen fürs Handgelenk. Bitte tragt das Bändchen immer – falls es reißt oder abfällt, kommt bitte mit dem losen Bändchen zum Veranstalter und tauscht es aus.

Stellplätze

​Die entsprechenden Stellplätze vor Ort sind ausgeschildert. Bitte stellt euch ausschließlich auf die von uns ausgewiesenen Flächen. Die Reservierung und das Blockieren von Flächen ist nicht zugelassen (wenn Ihr mit Freunden stehen wollt, wartet bitte aufeinander und fahrt gemeinsam auf die Fläche).

​Ausfahrbare Markisen sind gestattet, Zusatzzelte, freistehende Zelte, Pavillons oder andere großräumige Aufbauten sind nicht zugelassen, bitte respektiert diese Regelung, auch die anderen Vanlifer wollen noch einen Platz. Bitte stellt Euch in Reihe, eine Markisenbreite Platz zum Nachbarn, bitte respektiert unsere Helfer die Euch einweisen, bitte lasst Platz für eingezeichnete Fahrgassen.

Fahrzeuge auf dem Gelände

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit motorisierten Fahrzeugen (Motor-Roller, E-Bikes, E-Roller, Quads, Motorräder, Trikes etc.) ohne Genehmigung des Veranstalters ist aus Sicherheitsgründen und zum Schutz unserer Gäste strikt untersagt.

Die Abreise individuell je nach Veranstaltung, siehe dazu Angaben auf dem Ticket.

Aussteller/Markenpräsentation

Markenpräsentation ist immer individuell mit dem Veranstalter abzustimmen.

Wasser & WC
Individuell je nach den Gegebenheiten am jeweiligen Veranstaltungsort.

Strom
Individuell je nach Veranstaltungsort. Siehe dazu die individuelle Info in der Ticketbeschreibung.

Bildrechte

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

Drohnen

​Das Fliegen von Drohnen und anderer Flugkörper auf dem Veranstaltungsgelände ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Da wir bei Zuwiderhandlungen die Sicherheit der TeilnehmerInnen nicht gewährleisten können, werden diese zur Anzeige gebracht.

Grillen und Feuer

​Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen und das Legen von  Bränden ist untersagt. Je nach Absprache ist das nutzen von Feuerstellen nur erlaubt wenn diese den Untergrund nicht direkt schädigen.
Grillen ist nur mit zertifizierten, vom Handel  vertriebenen und geprüften Grills erlaubt. Keine Eigen- oder  Nachbauten! Grills dürfen nur zweckbestimmt eingesetzt werden.

Hunde

Wir haben uns entschieden, Hunde bei den Treffen der Nørdic-Vancrews zuzulassen. Hunde sind jedoch durchgehend an der Leine zu führen, seid achtsam mit Euren Nachbarn, wählt eure Standflächen wenn möglich so, dass eure vierbeinigen Freunde sich zurückziehen können und das durch bellen keine anderen Teilnehmer gestört werden. Bitte passt auf, dass der Hundekot immer dort landet, wo er hingehört – in eine Tüte & in den Müll.

Natur & Flur

Das Fällen von Bäumen oder Absägen/Herausreißen von Baumteilen ist untersagt. Auch das Graben von Löchern von jeglicher Größe und Tiefe ist untersagt. Entstehende Kosten zur Beseitigung von Löchern und Flur-Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Anzünden der Grills darf nur mit den handelsüblichen Anzündern erfolgen. Kein Benzin, Spiritus oder andere feuergefährliche Substanzen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaig entstandene Schäden. Der Verursacher haftet im vollen Umfang, auch für Folgeschäden.

Widerrufsrecht

​Der Gast hat das Recht, beim Ticketdienstleister ohne Angabe von Gründen einen mit dem Ticketdienstleister geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des zustande gekommenen Vertrages (also ab Bestätigungs-E-Mail).

​Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Gast mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Widerruft der Gast diesen Vertrag wirksam, hat der Veranstalter alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist.

​Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 unter anderem nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Sonstiges

​Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl etc.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen.

Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für gestohlene Gegenstände und Wertsachen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt.