AGB

Nordic Vancrews vertreten durch Florian Schönfelder

1. GELTUNGSBEREICH
Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen für alle Geschäftsbeziehungen von Nordic Vancrews mit Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Dies gilt auch für alle zukünftigen Vertragsschlüsse. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Nach Anfrage eines Angebotes übermittelt Nordic Vancrews per E-Mail dem Interessenten einen als Dokument anhängenden Kostenvoranschlag. Dies stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar – sofern dieses nicht innerhalb von 3 Tagen durch Unterzeichnung des Kostenvoranschlages und Rücksendung per Brief oder Fax angenommen wird, stellt die verspätete Annahme ein neues Angebot dar, das Studio Mooi innerhalb einer Frist von 14 Tagen – auch stillschweigend durch Auftragsausführung – annehmen kann.2.1. Innerhalb von bestehenden Geschäftsbeziehungen kann ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auch durch den Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Zusatzleistungen nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Nordic Vancrews.

3. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS
Zur Auftragserfüllung bedarf es der Mitwirkung des Auftraggebers (Beschreibung des Werkes, Konzept, Planung, Spezifikationen und Kriterien).
Nach Aufforderung durch Nordic Vancrews ist der Auftraggeber insbesondere zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, bei denen der Auftraggeber Nordic Vancrews entweder die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Zwischenleistung bestätigt oder entsprechende Nachforderungen erhebt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nordic Vancrews rechtzeitig alle für den Auftrag notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Die Dateien sind in bestmöglicher Qualität und digitaler Form auf CD-Rom oder per E-Mail im vereinbarten Format Nordic Vancrews zu übergeben.
Soweit der Auftraggeber eigene oder fremde Leistungen und Rechte (Programme, Marken, Bilder, Texte etc.) Nordic Vancrews zur Auftragserfüllung zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber seine Berechtigung und deren rechtliche Unbedenklichkeit. Für etwaige Verstöße haftet der Auftraggeber und hält Nordic Vancrews von Ansprüchen Dritter frei.

4. LEISTUNGEN
Der Umfang der Leistungen ist im von Auftraggeber unterzeichneten Kostenvoranschlag (Vertrag) geregelt (vgl. §2 Nr.1)
Zur Erfüllung dieser Leistungen kann Nordic Vancrews nach eigenem Ermessen Fremdleistungen in Anspruch nehmen.
Lastenhefte, Quell- und Erstellungsdateien, Reinzeichnungen, Dokumentationen, Schulungen, Reise- und Kommunikationsleistungen, Material, Versand, sowie Beratung und Besprechungen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

5. LIEFERUNG
Der Zeitpunkt der Lieferung der Leistungen und das geschuldete Endergebnis von Nordic Vancrews sind im Vertrag geregelt.
Technische Besonderheiten können gesondert vermerkt sein und sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Zusendung von Dateien, Vorlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsunterlagen von Nordic Vancrews an den Auftraggeber erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ab dem Büro von Nordic Vancrews. Rücksendungen vom Auftraggeber erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an das Büro von Nordic Vancrews.
Wünscht der Auftraggeber die Erstellung mehrerer Ausgabeformate oder ein Format in mehrfacher Ausfertigung, stellt Nordic Vancrews dies zusätzlich in Rechnung.

6. NUTZUNGSRECHTE
Die von Nordic Vancrews und von ihr herangezogenen Dritten erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Nordic Vancrews räumt dem Auftraggeber hieran nach Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung ein einfaches Nutzungsrecht ein.
Die Gestaltungen, der Aufbau und die Programmierung eines beauftragten Werkes dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Nordic Vancrews weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

Dem Auftraggeber ist es ohne Genehmigung von Nordic Vancrews nicht gestattet, die von Nordic Vancrews entwickelte Ideen, Grafiken, Bilder oder sonstige Einzelbestandteile in sonstiger Weise zu nutzen.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, das Vertragswerk ohne Zustimmung von Nordic Vancrews an Dritte zu überlassen und an Dritte Unterlizenzen für die beauftragten Leistungen zu vertreiben.

Dem Auftraggeber ist es unter Aufgabe der eigenen Nutzungsrechte gestattet, diese an Dritte weiterzugeben.
Falls es sich bei der vom Auftraggeber beauftragten Leistung um eine Online-Anwendung (App, Webseite, Onlineshop, Internetspiele, Produktdarstellung) handelt, die der Auftraggeber auf einem Computer von Nordic Vancrews oder von einem Dritten (Webserver) nutzt, gilt folgendes: Sind auf diesem Computer mehrere IP Adressen, darf die Online-Anwendung nur über eine dieser Adressen betrieben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt in der Online- Anwendung mehrere Benutzer einzurichten und die Software in Verbindung mit mehreren Benutzern zu betreiben, wenn alle Benutzter auf dieselbe IP Adresse zugreifen. Er darf hierfür verschiedene DNS-Einträge vornehmen, die aber alle auf dieselbe IP zeigen müssen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, den Code von nicht kompilierten Programmteilen oder Teile dieses Codes zu kopieren, weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden. Der Auftraggeber darf die Komponenten der Software nicht trennen, um sie mehr als an einem Computer zu nutzen.

Der Auftraggeber wird die Software entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Benutzerland nutzen. Sollte der Auftraggeber gegen die vorhergehenden Regelungen verstoßen, hält er Nordic Vancrews und von Nordic Vancrews herangezogene Dritte von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus kann Nordic Vancrews bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Regelungen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Der Auftraggeber darf die von Nordic Vancrews erbrachte Leistung auf seiner eigenen Festplatte oder der Festplatte seines Internetservers abspeichern. Eine über die vorgenannten Regelungen hinausgehende kommerzielle Vervielfältigung oder Vermietung ist dem Auftraggeber untersagt.

Nordic Vancrews darf die durch die Entwicklung der vertraglichen Leistungen erworbenen Kenntnisse für zukünftige Entwicklungen kostenlos nutzen.
Nordic Vancrewshat das Recht, die für den Auftraggeber gefertigten Leistungen bei Nennung des Auftraggebers als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch bei Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter: www.studio-mooi.de
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nordic Vancrews bei der Nutzung der Leistung wie folgt als Urheber zu benennen: Gestaltung und Realisation: Nordic Vancrews

7. ABNAHME
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk nach seiner Fertigstellung abzunehmen.
Die Abnahme erfolgt durch Überlassung des Werkes und Anerkennung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Werksleistung und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen.
Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Das vertragsmäßig erstellte Werk gilt als stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber die Werksleistung nach Überlassung eine gewisse Zeit produktiv einsetzt oder produktiv in Gebrauch nimmt.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das vertragsmäßig erstellte Werk nach Überlassung und Setzung einer angemessenen Frist nicht abnimmt.

8. VERGÜTUNG
Die im Vertrag festgelegte Vergütung ist mit Abnahme der Leistung sofort fällig und ohne Abzug an die im Vertrag angegebene Bankverbindung von Studio Mooi zu überweisen.
Nordic Vancrews kann dem Auftraggeber einen angemessenen Kostenvorschuss in Rechnung stellen oder nach Abnahme von Teilleistungen durch den Auftraggeber die entsprechende Teilvergütung in Rechnung stellen.

Bis zum Ausgleich der Gesamtvergütung verbleiben alle Leistungen und Nutzungsrechte im Eigentum von Nordic Vancrews- mit Ausnahme von bereits abgenommenen und vollständig vergüteten Teilleistungen.

Nordic Vancrews hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen (Schulungen, die nicht eine bloße Einweisung darstellen, Reisekosten, Material-, Telekommunikations- und Versandkosten), die für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren. Diese sind mit Rechnungsstellung sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug kann Nordic Vancrews Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von Nordic Vancrews nicht bestritten werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Leistung ist frei von Sach- und Rechtsmängeln, wenn sie nach dem Stand der Technik dem mittleren Ausführungsstandard genügt. Sofern es sich um Software handelt, weist Nordic Vancrews darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig funktionsfehlerfrei herzustellen.
Bei Software übernimmt Nordic Vancrewskeine Gewähr dafür, dass diese für die Zwecke des Auftragsgebers geeignet ist oder mit beim Auftraggeber oder dessen Nutzer vorhandenen Software zusammenarbeitet, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

Ist das Werk aufgrund von Bedienungsfehlern durch den Auftraggeber oder dessen Nutzer oder durch dem Stand der Technik nicht entsprechende Hardware, veraltete Betriebssysteme oder -applikationen nicht nutzbar, stellt dies keinen Mangel des Werkes dar. Nordic Vancrews steht es frei, die zur Überprüfung der unberechtigten Rüge aufgewandte Zeit in Rechnung zu stellen.

Ist eine M.ngelrüge berechtigt, hat Nordic Vancrews das Recht entweder mit maximal 2 Versuchen innerhalb angemessener Fristen den Mangel zu beseitigen oder wenn die Mängelbeseitigung unverhältnismäßige Kosten verursacht, die Nachbesserung abzulehnen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder lehnt Nordic Vancrewsdiese ab, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt.
Nordic Vancrews haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen ist auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nordic Vancrews nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Werkgegenstandes verursachte Schäden haftet Nordic Vancrews nicht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme.

10.VERTRAULICHKEIT
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen als streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Persönliche Daten der Auftraggeber werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses an Dritte weitergegeben.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle mit Nordic Vancrews abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.- Kaufrechtes. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand Hamburg. Gemeinsamer Erfüllungsort der Parteien ist der Sitz von Nordic Vancrews. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder Auftrages oder der AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem gewünschten Erfolg der Vertragspartner entspricht. Der Vertrag oder Auftrag wird mit Unterzeichnung von Studio Mooi und Auftraggeber wirksam und ersetzt alle bisherigen mündlichen Vereinbarungen. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Abschluss des Vertrages oder Auftrages zugänglich gemacht und mit Unterzeichnung des Vertrages oder Auftrages vom Auftraggeber anerkannt.